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Magistrat ArtikelDer Magistrat (lat. Magistratus = Obrigkeit) ist die Exekutive, also die ausführende Gewalt, einer Stadt. Die Nennung wird ca. in Bundesländern für Städte benutzt, die eine Magistratsverfassung in ihrer Gemeindeordnung konstituieren. In Gemeinden ohne Stadtrecht lautet die Nennung Gemeindevorstand .== Geschichte ==
In der Antike war dies auch die Nennung von verschiedenen Ämtern, die in der Regel vom Volk vergeben wurden (Archon, Prätor etc).
Für die Magistrate der Römischen Republik: siehe cursus honorum.
Im Mittelalter wurde dieser Begriff aufgenommen und diente als Nennung für gewählte städtische Amtsträger.
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Für gewöhnlich werden die Mitglieder des Magistrats durch die Legislative (z.B. die Stadtverordnetenversammlung) gewählt. Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister werden häufig direkt von der Bevölkerung gewählt.
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Die Magistratsmitglieder tragen verschiedene Nennungen: Oberbürgermeister (Großstädte), Bürgermeister, Stadtrat. In Großstädten wandelt sich die Nennung von Stadtrat zu Bürgermeister. Der Nennung kann eine Dezernatsbezeichnung vorangestellt werden (z. B. Stadtbaurat). In Gemeinden ohne Stadtrecht bezeichnet man Stadträte als Mitglied des Gemeindevorstandes .
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Den Magistratsmitgliedern werden häufig einzelne oder mehrere Dezerate Dezernate zugeordnet. Dies sind meistens:
- Bildung
- Finanzen
- Freizeit
- Gesundheit
- Integration
- Kultur
- Planung
- Sicherheit
- Sport
- Umwelt
- (Wohnungs-)bau
Die Zuordnung muss jedoch der Frage Rechnung tragen, ob die Magistratsmitglieder hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig sind. Entsprechendes regelt die Hauptsatzung der Gemeinde.
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